Letzten Donnerstag habe ich vom EVZ den Brief bezüglich meines Auskunftsbegehrens erhalten. Dieser entsprach jedoch, wie kaum anders zu erwarten war, nicht wirklich dem was ich erhofft habe. Ich habe mir nun übers Wochenende noch Gedanken gemacht wie ich weiterfahren will und was ich sonst noch machen könnte, da im Brief meiner Meinung nach diverse Unstimmigkeiten auftreten.
Beispielsweise wird in Punkt a erwähnt, dass die Daten nicht registriert, sondern nur “gefilmt” werden. Was auch immer hierbei der Unterschied sein sollte. Elendes juristisches Geplänkel! Sehr interessant ist dann auch Punkt c, in welchem erwähnt wird, dass die Daten gelöscht resp. überschrieben werden. Wie sollen Daten gelöscht / überschrieben werden, wenn diese gar nicht registriert werden? Speziell..
Zudem ein weiterer Punkt bezüglich “Überschreiben der Daten”. Ich nehme nicht an, dass die Daten von “Heiri Müller” mit denen von “Housi Meyer” überschrieben werden. Aus Datenbanksicht werden Daten im Normalfall nur von aktualisierten Daten überschrieben. Und entsprechend müssten diese zugeordnet werden können. Systemtechnisch vermute ich noch immer, dass “Heiri Müller’s” Daten nur mit denen von “Heiri Müller” überschrieben resp. aktualisiert werden.
Ich habe den Brief nun noch an den eidg. Datenschutzbeauftragten weitergeleitet und warte auf eine Antwort seinerseits.
Sollte jemand unter den Lesern noch eine Idee haben wie ich weiterfahren könnte, soll doch bitte einen Kommentar hinterlassen. Danke! 🙂
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