Nachfolgend kopiere ich den Mailverkehr zwischen mir und dem EV-Zug hinein. Es scheint, als ob der EV-Zug selbst nicht wüsse, was Sie genau haben. Ich werde das komische Gefühl nicht los, dass diese mich nur abwimmeln wollten. Was denkt Ihr? Hinterlasst doch einen kurzen Kommentar.

 

Hier meine Ursprüngliche Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren des EV Zug

Anlässlich des Halbfinal-Playoffspiels vom 26. März 2013, wurden die Gästefans bei der Eingangskontrolle mit der ID und einem Foto registriert. Gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG) bitte ich Sie, mir innerhalb von 14 Tagen Auskunft über folgende Punkte zu erteilen:

Alle mich betreffenden Daten, die in Ihren Datensammlungen vorhanden sind, einschliesslich der verfügbaren Angaben über die Herkunft der Daten

  1. Den Zweck und gegebenenfalls die gesetzliche Grundlage der Datenbearbeitung
  2. Die Kategorien der bearbeiteten Personendaten
  3. Die Kategorien der an der Sammlung Beteiligten
  4. Die Kategorien der Datenempfänger
  5. Aufbewahrungsfrist der Daten
  6. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der mir zugestellten Unterlagen wollen Sie mir bitte bestätigen.

Falls Sie mir diese Auskunft nicht erteilen können, bitte ich Sie gestützt auf Art. 9 DSG, mir dies in einem begründeten Entscheid mitzuteilen.

Zur Bestätigung meiner Identität sende ich Ihnen die letzten 4 Stellen der ID welche Sie von mir gescannt haben. Diese sind: 7449

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen
Marco Schlatter

Antwort des Delegierter für Sicherheit des EVZ:

Sehr geehrter Herr Schlatter
Bitte senden Sie uns Ihr Schreiben per Post zu. Wir werden Ihnen dann gerne Ihre Fragen per Post beantworten. Vielen
Dank, freundliche Grüsse,

Francois Stocker
Vorstand, Delegierter für Sicherheit EVZ
EV Zug
Postfach, Weststrasse 11
6303 Zug

 Ich:

Guten Tag Herr Stocker

Besten Dank für Ihre rasche Antwort. Gerne werde ich Ihnen ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.
Um jedoch ein sinnloses hin- und her zu vermeiden möchte ich Sie bitten mir noch kurz folgendes zu beantworten:

– Muss das schreiben etwas besonderes beinhalten?
– Reicht es, wenn ich den Brief als A-Post versende?

Um die Datenschutzbeauftragen des Kantons Zug, und den Datenschutzbeauftragten der Schweiz nicht vollzuspamen, habe ich mir erlaubt, diejenigen aus dem cc zu entfernen. Ihren Anwalt habe ich selbstverständlich drin gelassen.

Beste Grüsse
Marco Schlatter

 EVZ:

Guten Tag Herr Schlatter
Danke für Ihr Mail. Der Einfachheit halber kann ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihr Schreiben leider nur negativ beantworten können. Wir betreiben keine Datensammlung, sondern lediglich eine Aufzeichnung.
D.h. die Datensammlung für den Abgleich wird durch die FEDPOL (Hoogan) und die National League (Toolbox) betrieben. Auf die Kameraüberwachung weisen wir in unseren AGB’s und in der Stadionordnung
hin. Diese sind integrierter Bestandteil unserer Veranstaltung.
Freundliche Grüsse

Francois Stocker
Vorstand, Delegierter für Sicherheit EVZ

Ich:

Sehr geehrter Herr Stocker

Ich kann mir ehrlich gesagt beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei Ihnen keine Datensammlung vorhanden ist. Der Abgleich mit der Hoogan ist bekannt. Mich interessieren hierbei auch nicht die Daten, welche dort abgespeichert sind.

Jedoch erläutere ich Ihnen kurz wie die Eintrittskontrolle bei uns abgelaufen ist:
Alle Besucher haben dem Sicherheitspersonal, welches sich freundlich verhalten hat, die ID vorgezeigt.
Die ID wurde auf einen Kasten gelegt, welcher dann ein Grünes oder Rotes Licht anzeigte (Grün = OK, Rot = weitere Kontrolle an der Kasse)
Danach wurde die ID auf eine Art Scanner gelegt
Zeitgleich wird ein Foto erstellt. Dieses erstellen eines Fotos in Kombination mit der Erfassung der Identitätskarte sehe ich als problematisch an.
Aufgrund des oben genannten Punkt 4, vermute ich, dass Sie eine Datensammlung haben. Ansonsten wäre Punkt 5 bei Ihrer Eintrittskontrolle nicht von Nöten. Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, was bei diesem Gerät genau geschieht, und wieso diese Daten von Nöten sind.

Da Sie auch Ihre AGB’s erwähnt haben, kopiere ich folgende Zeilen daraus:

Punkt 5:
… Ebenfalls kann beim Eintritt in die BOSSARD Arena ohne konkreten Verdacht die Identität von Zuschauern kontrolliert und erfasst werden. …

Erfasste Identitäten entsprechen meines Erachtens einer Datensammlung. Wobei wir wieder bei Artikel 8 des DSG’s angelangt sind, welcher besagt, Informationen über enthaltene Daten preisgeben zu müssen. Auch wenn dies in den AGB’s so vermerkt ist.

In dieser E-Mail habe ich auch die Fandelegierten des SCB’s wieder hinzugefügt, damit diese über den Stand unserer E-Mail Konversation auf dem Laufenden gehalten werden.

Beste Grüsse
Marco Schlatter

EVZ:
Guten Abend Herr Schlatter

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per Post zu. Wir werden entsprechend antworten. Vielen Dank, freundliche Grüsse
Francois Stocker
Vorstand, Delegierter für Sicherheit EVZ
Ich:
Sehr geehrter Herr Stocker
Wie am 28.03.2013 um 14:36 bereits mitgeteilt, sende ich Ihnen gerne einen Brief.
Könnten Sie mir bitte noch mitteilen, ob ich etwas spezielles beilegen muss? Hier noch ein kurzer Auszug des damaligen E-Mails:

– Muss das schreiben etwas besonderes beinhalten?
– Reicht es, wenn ich den Brief als A-Post versende?

Beste Grüsse und schöne Ostern
Marco Schlatter
EVZ:
Sehr geehrter Herr Schlatter
Gerne korrespondieren wir mit Ihnen auf postalem Weg. Freundliche Grüsse, François StockerSent from my iPhone
 

2 Comments

  1. Marco Novkovic says:

    Hallo

    Ich kann Dir nur sagen, dass das eine absolute Schweinerei Seitens EVZ ist. Sie sind verpflichtet, dir die Auskünfte auszuhändigen in welcher Form auch immer, das DSG schreibt dies vor. Ich arbeite in der Informatik und studiere nebenbei noch Wirtschaftsinformatik. Ich kann Dir also sage, das Thema Security ist in der CH eine heikle Sache.

    Du hast alles Korrekt gemacht und hättest nach DSG die Auskunft in schriftlicher Form und kostenlos erhalten müssen. Ausser es gibt einen triftigen Grund, dir deine Personendaten vorzuenthalten.

    Theoretisch könntest Du dies weiterziehen und hättest sehr gute Chancen und der EVZ hätte einen grossen Image Schaden zu beziffern.

    P.S. Fraglich ist auch, ob du auf dem Blog deren Namen publizieren darfst wie z.B. den von Hr. Stocker. 😉

    Viele Grüsse und viel Erfolg
    Marco

    • admin says:

      Hallo Marco

      Besten Dank für deinen ausführlichen Kommentar.

      Du hast Recht, gemäss DSG haben wir ein Anrecht darauf, welche Daten von uns gespeichert werden, was auf der Seite glaube ich auch entsprechend rüberkommt 😉
      Jedoch ist es dem EVZ nicht erlaubt, die Daten über nicht sichere Kommunikationswege (E-Mail) auszuteilen. Entsprechend ist momentan ein eingeschriebener Brief unterwegs zum EVZ. Ich freue mich schon auf deren Antwort und werde die aktuellen News dann wieder hier posten.

      Bezüglich des veröffentlichen des Namens von Herrn Stocker sehe ich keine Probleme, da er offizieller Sicherheitsverantwortlicher des EVZ ist. Diese Informationen sind öffentlich verfügbar. Schreibe ich also “Sicherheitsverantwortlicher EVZ” findet man seinen Namen innert ca. 10 Sekunden auch selbst heraus.

      Gruss
      Marco 🙂

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