Die Konversationen mit dem EV-Zug basieren auf dem Artikel 8 des schweizerischen Datenschutzgesetzes, welcher die Auskunftspflicht von Datensammlern (EVZ) gegenüber den in den Sammlungen vorhandenen Personen (Gästefans) regelt.
Details zum Artikel 8
http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a8.html
Komplettes DSG
http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/
AGB’s des EV-Zug
Allgemeine_Geschäftsbedingungen
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